AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten für alle zwischen der Maga­screen Giebeler & Wagner GbR (i.F. Maga­screen GbR) und seinem Auftrag­geber abge­schlos­senen Verträge in schrift­li­cher oder auch münd­li­cher Form. Die Geschäfts­be­din­gungen sind verein­bart, wenn der Auftrag­geber ihnen nicht unver­züg­lich nach dem Zugang schrift­lich oder auch münd­lich widerspricht.

  1. Presserecht

Der Auftrag­geber ist der Heraus­geber der von ihm in Auftrag gege­benen Broschüre, Zeitung, Zeit­schrift, Inter­net­seite oder anderer Publi­ka­tion. Als Heraus­geber trägt er die Verant­wor­tung im Sinne des Pres­se­rechts, und zwar auch dann, wenn die Maga­screen GdR als Redak­tion im Auftrag des Auftrag­ge­bers nach außen auftritt.

  1. Urheberrecht/Nutzungsrecht

Soweit die Maga­screen GdR Inhaber des Urhe­ber­rechts für Layout, Texte, Fotos, Illus­tra­tionen, Grafiken, Logos, Werbe­slo­gans u. a. ist, bleibt dieses bei der Maga­screen GdR.

Dies gilt auch für Urhe­ber­rechte, die die Maga­screen GdR im Zusam­men­hang mit dem Auftrag erworben hat. Sons­tige Urhe­ber­rechte bleiben bei den jewei­ligen Urhe­bern. Die Über­tragung der von der Maga­screen GdR inne­ge­hal­tenen Urhe­ber­rechte erfolgt nur durch geson­derte schrift­liche Verein­ba­rung, die Umfang und Preis der Über­tra­gung regelt. Urhe­ber­rechte Dritter können nicht über­tragen werden. In dem durch den indi­vi­du­ellen Vertrag bestimmten Umfang und für die bestimmte Dauer erwirbt der Auftrag­geber die Nutzungs­rechte für das Gebiet der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land an allen von der Maga­screen GdR gefer­tigten Arbeiten bzw. die von der Maga­screen GdR seiner­seits erwor­benen Nutzungsrechte.

Nutzungs­rechte Dritter werden nur für eine einma­lige Veröf­fent­li­chung erworben und hono­riert – weitere Veröf­fent­li­chungen gleich welcher Art (Print, elek­tro­nisch per Daten­träger, in Daten­banken, Internet) bedürfen geson­derter Verein­ba­rungen. Der Auftrag­geber stellt die Maga­screen GdR von allen Ansprü­chen Dritter wegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen oder Nutzungs­rechts­ver­let­zungen frei, wenn die Maga­screen GdR auf ausdrück­li­chen Wunsch des Auftrag­ge­bers gehan­delt und diesem zuvor Bedenken im Hinblick auf die Zuläs­sig­keit der Veröf­fent­li­chung oder einer anderen Maßnahme mitge­teilt hat.

Die Über­nahme kompletter Seiten, Bilder, Illus­tra­tionen, Grafiken und/oder Artikel aus von der Maga­screen GdR herge­stellten Medien z.B. für Internet- oder Social-Media-Seiten, in Präsen­ta­tionen, in öffent­lich zugäng­li­chen Daten­banken oder anderen Publi­ka­tionen bedarf geson­derter Vereinbarungen.

Eine Weiter­gabe der Nutzungs­rechte an Dritte bedarf der schrift­li­chen Verein­ba­rung zwischen Maga­screen GbR und Auftrag­geber. Die Nutzungs­rechte gehen auf den Auftrag­geber erst nach voll­stän­diger Bezah­lung der Vergü­tung über.

Maga­screen GbR hat das Recht, auf den Verviel­fäl­ti­gungs­stü­cken (Hard- und Soft­co­pies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftrag­geber das Recht auf Namens­nen­nung, ist er verpflichtet, der Maga­screen GbR eine Vertrags­strafe in Höhe von 100 % der verein­barten Vergü­tung zu zahlen. Davon unbe­rührt bleibt das Recht von Maga­screen GbR, bei konkreter Scha­dens­be­rech­nung einen höheren Schaden geltend zu machen.

  1. Briefing/Layout/Druckfreigabe

Von der Maga­screen GdR erstellte Anschreiben oder Reports über Themen-/Lay­out­be­spre­chungen und Layout­prä­sen­ta­tionen gelten als geneh­migt, wenn ihnen nicht inner­halb einer Woche nach ihrem Zugang bei dem Auftrag­geber wider­spro­chen wird. Nach der Layout­prä­sen­ta­tion und der Druck­frei­gabe der Publi­ka­tion durch den Auftrag­geber gilt die Publi­ka­tion als genehmigt.

Maga­screen GdR haftet nicht für nach der Druck­frei­gabe fest­ge­stellte inhalt­liche oder tech­ni­sche Fehler (z. B. Recht­schreib­fehler, fasche Text­in­halte und Bild­in­halte sowie mangelnde Bild­qua­lität der vom Auftrag­geber gelie­ferten Fotos.

Der Auftrag­geber ist verpflichtet, die Publi­ka­tion insbe­son­dere auch im Hinblick auf Daten, die ihn selbst betreffen (z. B. Tele­fon­num­mern, Tele­fax­num­mern, Adressen, e‑mail-Adressen) und auf Fach­ter­mini vor Druck­frei­gabe zu kontrollieren.

Ausdrucke, die die Maga­screen GdR bei der Layout­prä­sen­ta­tion vorlegt oder einem Report beilegt, sind nicht farb­ver­bind­lich. Die Farb­ver­bind­lich­keit eines Layout­ent­wurfs kann von die Maga­screen GdR nur durch geson­derte hoch­wer­tige Proofs oder Echt­far­ben­an­drucke auf Origi­nal­pa­pier garan­tiert werden. Soweit auf Wunsch des Auftrag­ge­bers solche Proofs oder Andrucke zur Verfü­gung gestellt werden, entstehen Zusatz­kosten, die der Auftrag­geber zu zahlen hat.

  1. Produk­ti­ons­über­wa­chung und Belegmuster

Soll die Maga­screen GbR die Produk­ti­ons­über­wa­chung durch­führen, schließen sie und der Auftrag­geber darüber eine schrift­liche Verein­ba­rung ab. Führt die Maga­screen GbR die Produk­ti­ons­über­wa­chung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entspre­chende Anweisungen.

Von allen verviel­fäl­tigten Arbeiten über­lässt der Auftrag­geber der Maga­screen GbR drei einwand­freie Muster unentgeltlich.

  1. Abnahme Webseite

Nach Fertig­stel­lung der Website ist Maga­screen GbR verpflichtet dem Kunden die Website und den Quell­code auf einem geeig­neten Daten­träger zur Verfü­gung zu stellen oder die Website auf einem vom Kunden benannten Server zugäng­lich zu machen.

Der Kunde ist nach 1 Woche Test­phase der fertig gestellten Website zu Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertrag­li­chen Anfor­de­rungen entspricht. Die Abnahme ist in Text­form (§ 126 b BGB) zu erklären.

  1. Auftragsumfang/Lieferzeit

Der Auftrags­um­fang ergibt sich aus dem indi­vi­du­ellen Auftrag. Die Maga­screen GdR verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags die redak­tio­nellen und gestal­te­ri­schen Aufgaben sorg­fältig, sach­ge­recht und nach bestem Wissen zu erfüllen. Die Maga­screen GdR liefert spätes­tens zu dem verein­barten Zeit­punkt. Hält sich jedoch der Auftrag­geber seiner­seits nicht an die ausdrück­lich verein­barten oder von der Maga­screen GdR mittels Reports vorge­ge­benen (vgl. §3) zeit­li­chen Vorgaben, ist die Maga­screen GdR nicht mehr zu pünkt­li­cher Liefe­rung verpflichtet. Für zeit­liche Verzö­ge­rungen aufgrund Streiks, Unwetter oder höherer Gewalt über­nimmt die Maga­screen GdR keine Haftung.

  1. Auftragsüberschreitung/Auftragsunterschreitung

Die Auftrags­über­schrei­tung oder Auftrags­un­ter­schrei­tung von bis zu 10 % sind bei Druck­auf­trägen in der Druck­branche üblich und müssen vom Auftrag­geber akzep­tiert werden.

  1. Werbeerlaubnis

Die Maga­screen GdR darf die Publi­ka­tionen und den Namen des Auftrag­ge­bers als Refe­renzen im Rahmen der Eigen­wer­bung nutzen.

  1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Maga­screen GdR beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahr­läs­sig­keit und auf den Ausgleich typi­scher und voraus­seh­barer Schäden.

  1. Urheberrechts‑, Nutzungs­rechts- und Eigentumsvorbehalt 

Die Maga­screen GdR bleibt bis zur voll­stän­digen Bezah­lung Inhaber aller Urheber- und Nutzungs­rechte. Bis zur voll­stän­digen Bezah­lung bleibt die Maga­screen GdR Eigen­tümer der gelie­ferten Ware.

  1. Vergütung

Die Vergü­tungen sind Netto­be­träge, zahlbar zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steuer und ohne Abzug.

Die Vergü­tungen sind bei Liefe­rung der Designs/Texte/Daten fällig. Bei Teil­lie­fe­rung ist eine Teil­ver­gü­tung zu zahlen.

Bei Dienst­leis­tungen und Projekten über längere Zeit­räume stellt die Maga­screen GbR ein monat­liche Teil-Rechnung.

Werden die Designs/Texte/Daten erneut oder in größerem Umfang als ursprüng­lich vorge­sehen genutzt, so ist der Auftrag­geber verpflichtet, eine Vergü­tung für die zusätz­liche Nutzung zu zahlen.

  1. Fremdleistungen

Die Maga­screen GbR ist berech­tigt, die zur Auftrags­er­fül­lung notwen­digen Fremd­leis­tungen im Namen und für Rech­nung des Auftrag­ge­bers zu bestellen. Der Auftrag­geber ist verpflichtet, der Maga­screen GbR hierzu schrift­liche Voll­macht zu erteilen.

Soweit im Einzel­fall Verträge über Fremd­leis­tungen im Namen und für Rech­nung der Maga­screen GbR abge­schlossen werden, ist der Auftrag­geber verpflichtet, Maga­screen GbR im Innen­ver­hältnis von sämt­li­chen Verbind­lich­keiten frei­zu­stellen, die sich aus dem Vertrags­ab­schluss ergeben, insbe­son­dere von der Verpflich­tung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

  1. Heraus­gabe von Daten

Maga­screen GbR ist nicht verpflichtet, Daten­träger, Dateien und Daten – insbe­son­dere Layout­daten – heraus­zu­geben. Wünscht der Auftrag­geber, dass Maga­screen GbR ihm Daten­träger, Dateien und Daten zur Verfü­gung stellt, ist dies schrift­lich zu verein­baren und geson­dert zu vergüten.

Hat Maga­screen GbR dem Auftrag­geber Daten­träger, Dateien und Daten zur Verfü­gung gestellt, dürfen diese nur mit Einwil­li­gung von Maga­screen GbR verän­dert werden sowie an Dritte weiter­ge­geben werden.

  1. Pflichten des Kunden bei Internet-Dienstleistungen

Der Kunde ist verpflichtet, notwen­dige Daten voll­ständig und richtig anzu­geben und Ände­rungen unver­züg­lich mitzu­teilen. Dies gilt insbe­son­dere für die Adress­daten, die Bank­ver­bin­dung und die E‑Mail-Adresse.

Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Webseite oder Inhalte zum Abruf anzu­bieten, die extre­mis­ti­scher (insbe­son­dere rechts­extre­mis­ti­scher) Natur sind oder porno­gra­phi­sche, kommer­ziell eroti­sche, gewalt­tä­tige, gewalt­ver­herr­li­chende, rassis­ti­sche, diskri­mi­nie­rende, jugend­ge­fähr­dende oder volks­ver­het­zende Inhalte darstellen, noch Webseiten oder Inhalte, die zu Straf­taten aufrufen oder Anlei­tungen hierfür darstellen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyper­links oder sons­tige Verbin­dungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugäng­lich gemacht werden.

Die Nutzung der Dienste von Maga­screen GbR zur Verbrei­tung von Schad­pro­grammen oder miss­bräuch­lich agie­renden Bot-Netzen, zur Versen­dung von Spam-Nach­richten oder für Phis­hing, für Marken- und Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen, bzw. ‑pira­terie, betrü­ge­ri­sche oder irre­füh­rende Prak­tiken, Produkt­fäl­schung oder sons­tige Verhal­tens­weisen, die gegen anwend­bares Recht verstoßen, ist untersagt.

Eine Nutzungs­über­las­sung (ganz oder teil­weise) der Leis­tungen und Dienste an anonyme Dritte ist unter­sagt. Eine Nutzung zur Bereit­stel­lung von Anony­mi­sie­rungs­diensten ist ausgeschlossen.

Stand 25.01.2018